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Seidler
Consulting & Ingenieurbüro

Am Hardtwald 9
76275 Ettlingen
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Beratungsleistungen rund um die Arbeitssicherheit bei Bautätigkeiten

Gemäß Baustellenverordnung liegt es in der Verantwortung des Bauherren, bei allen Bautätigkeiten, bei denen mehr als ein Unternehmen tätig ist, die Koordinierung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sicherzustellen (SiGeKo-Tätigkeit).

Bei umfangreichen Arbeiten (z. B. mit mehr als 500 Personentagen) oder bei besonders gefährlichen Arbeiten (z. B. bei Abbrucharbeiten schadstoffbelasteter Bausubstanz) ist außerdem die Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) erforderlich.


Beratung in der Planungsphase

  • Wir analysieren für Sie die gewerksspezifischen Arbeitsabläufe im Hinblick auf die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Daraus leiten wir unsere Empfehlungen für die Optimierung von Baustellenplanung und Ausschreibung ab. Ihr Nutzen: Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen und unternehmerseitigen Nachtragsforderungen, z. B. als Folge von behördlichen Nachforderungen.
  • Wir erarbeiten für Sie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzpan (SiGE-Plan) und stimmen ihn mit dem Beteiligten ab. Unsere oberste Maxime dabei: So viel wie nötig, so wenig wie möglich, konzentriert und für alle Beteiligten verständlich dargestellt, um für eine so sicher wie mögliche Baustelle zu sorgen.

SiGeKo-Tätigkeit in der Bauphase

  • Unsere Koordinatorentätigkeit zeichnet sich durch kurze Reaktionszeiten, Pragmatismus und Kommunikationsvermögen aus. Dazu gehört es, Lösungen anzubieten und zu kommunizieren, die für alle Beteiligten von Nutzen sind. Wir möchten damit unseren Beitrag zum Erfolg des Bauvorhabens leisten.

Unsere Kompetenzen

  • Langjährige Erfahrung in der Begleitung von Baumaßnahmen, insbesondere Abbruch, Erd- und Tiefbau
  • Berufsgenossenschaftliche Ausbildung mit abgelegter Prüfung über Arbeitsschutzfachkenntnisse für die Koordination von Baustellen nach RAB 30 - Anhang B
  • Berufsgenossenschaftliche Ausbildung mit abgelegter Prüfung über spezielle SiGeKo-Kenntnisse nach RAB 30 - Anhang C
  • Berufsgenossenschaftliche Ausbildung mit abgelegter Prüfung über Arbeitsschutzfachkenntnisse für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach BGR 128
  • Berufsgenossenschaftliche Ausbildung mit abgelegter Prüfung über Arbeitsschutzfachkenntnisse für Arbeiten mit Asbest nach TRGS 519